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Umsatzsteuer auf Restaurantleistungen - Ermäßigter Steuersatz gilt nun bis Ende 2023

Die Corona-Pandemie hat insbesondere die Gastronomie wirtschaftlich schwer belastet. Vor diesem Hintergrund wurde der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsleistungen von 19 % auf 7 % gesenkt. Die temporäre Ermäßigung sollte ursprünglich zum 31.12.2022 auslaufen, ist nun aber von der Bundesregierung um ein Jahr verlängert worden. Aus heutiger Sicht kehrt der Regelsteuersatz von 19 % damit erst am 01.01.2024 zurück. Gastronomiebetriebe müssen ihre elektronischen Kassensysteme damit bis auf Weiteres nicht umstellen. Unverändert bleibt, dass die Abgabe von Getränken – auch in Verbindung mit Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegt.

News vom 25.11.2022