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Umsatzsteuer: Zusammenrechnung von Betrieben

Die zunächst vor dem Finanzgericht Münster streitige Frage (Az.: 15 K 180/15 U), ob die Umsätze des Klägers aus seinem Tierhaltungsbetrieb in den Jahren 2007 bis 2009 nach Durchschnittssätzen zu versteuern sind, wird demnächst den Bundesfinanzhof beschäftigen (Az.: V R 11/18).

Gefragt wird, ob es der richtlinienkonformen Auslegung entspricht, die umsatzsteuerrechtliche Pauschalierung für mehrere tierhaltende, jeweils die Vieheinheitengrenze einhaltende Betriebe der Land- und Forstwirtschaft im Rahmen eines umsatzsteuerlich einheitlichen Unternehmens zuzulassen. Und weiter, ob es der nach der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie heranzuziehende nationale Betriebsbegriff erlaubt, dass ein Unternehmer für Zwecke der Pauschalregelung des § 24 Abs. 1 UStG mehrere Betriebe haben kann.

Der klagende Schweinemäster bewirtschaftete zunächst eine von seinen Eltern gepachtete Schweinemast, die ihm im März 2008 zu Eigentum übertragen wurde. Mit Vertrag vom 30.1.2007 pachtete er außerdem die in der Nähe liegende Hofstelle mit einem weiteren Schweinemaststall mit ca. 900 Mastplätzen und der zugehörigen landwirtschaftlichen Nutzfläche. Daneben betrieb er eine Photovoltaikanlage und lieferte entgeltlich Strom an den örtlichen Energieversorger.

News vom 22.10.2018