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Umsatzsteuerliche Beurteilung von Sachspenden

Die Corona-Pandemie hat zu zahlreichen Spendenaktionen von Unternehmen geführt. Unsicherheiten bei der Ermittlung der Umsatzsteuer auf eine Sachspende hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben vom 18.3.2021 nun beseitigt (III C 2 – S 7109/19/10002 :001). Die Billigkeitsregelung ist allerdings befristet und gilt nur für Spenden im Zeitraum vom 1. März 2020 bis zum 31. Dezember 2021. Das BMF stellt fest: Aufgrund der Regelung wird bei Waren, die von Einzelhändlern, die durch die Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffen sind, an steuerbegünstigte Organisationen gespendet werden oder gespendet worden sind, auf die Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe verzichtet. Also: Bis Ende 2021 keine Umsatzsteuer auf coronabedingte Sachspenden!

News vom 15.06.2021