Aktuelles

zurück

Unberechtigter Steuerausweis

Wem ist eine im Namen eines Dritten erstellte Rechnung mit unberechtigtem Steuerausweis zuzurechnen? Eigentlich steht die Antwort im Umsatzsteuergesetz, dort heißt es: Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag ausweist, obwohl er zum gesonderten Ausweis der Steuer nicht berechtigt ist, schuldet den ausgewiesenen Betrag. Trotzdem waren die Richter des Finanzgerichts Münster (Az.: 15 K 1089/15 U) gefragt. Geklagt hatte ein nicht unternehmerisch tätiger Arbeitnehmer, der für zwei scheinbar durch ihn ausgestellte Rechnungen in Anspruch genommen werden sollte. Das Urteil: Die in einer Urkunde als Aussteller bezeichnete Person kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn sie in irgendeiner Weise an der Erstellung der Urkunde mitgewirkt hat oder wenn ihr die Ausstellung zuzurechnen ist. Das war im Entscheidungsfall nicht feststellbar.

News vom 27.02.2018