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Verkauf einer leerstehenden Immobilie als Geschäftsveräußerung im Ganzen?

Der Verkauf einer Immobilie ist nach Ansicht des Finanzgerichts Köln dann keine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen, wenn die Vermietung oder Verpachtung des Objekts an einen Dritten bereits vor der Veräußerung eingestellt wurde (Urteil vom 15.9.2020, 8 K 2974/18). Denn die Bedingung „Übertragung eines Geschäftsbetriebs“ als zentrale Voraussetzung für das Greifen der umsatzsteuerlichen Spezialvorschrift ist dann nicht erfüllt.

Im Streitfall war eine Immobilie im Rahmen eines Pachtverhältnisses bis zum Jahr 2014 als Hotel genutzt worden. Das Pachtverhältnis wurde vom Pächter gekündigt; die Immobilie stand dann leer. Im Jahr 2016 erfolgte schließlich der Verkauf. Der Verkäufer pochte auf eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung im Ganzen, dem widersprachen allerdings sowohl das Finanzamt als auch später das Finanzgericht Köln.

News vom 17.12.2021