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Verkauf eines gemischt genutzten Pkw - Verfassungsgericht überprüft Gewinnermittlung

Ein Pkw, der überwiegend privat, aber auch betrieblich genutzt wird, kann aus steuerlicher Sicht (gewillkürtes) Betriebsvermögen sein. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Verkauf eines solchen Fahrzeugs ist Gegenstand eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte zuvor entschieden, dass bei der Veräußerung eines solchen Pkw, der im konkreten Fall zu 75 % privat und zu 25 % betrieblich genutzt wurde, der gesamte Unterschiedsbetrag zwischen Buchwert und Veräußerungserlös den zu versteuernden Gewinn erhöht (BFH-Urteil vom 16.6.2020, VIII R 9/18). Der BFH sah weder die Notwendigkeit, einen Teil des Veräußerungserlöses bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns außen vor zu lassen noch eine gewinnmindernde Korrektur des Veräußerungsgewinns in Höhe der auf die private Nutzung entfallenden AfA vorzunehmen.  

Gegen die Entscheidung des BFH wurde Verfassungsbe­schwerde eingelegt (2 BvR 2161/20). Der Ausgang des Verfahrens darf mit Spannung abgewartet werden.

News vom 24.06.2022