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Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus

Die sogenannte Überbrückungshilfe III Plus wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 % können daher auch noch in den letzten Monaten des Jahres 2021 Fördermittel erhalten. Die Beantragung der fortgeführten BMF-Hilfe muss weiterhin durch einen prüfenden Dritten erfolgen. Der Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen steht ebenfalls bis Ende Dezember 2021 zur Verfügung. Die sogenannte Restart-Prämie, durch die die Wiederöffnung nach dem Lockdown erleichtert werden sollte, ist dagegen planmäßig im September ausgelaufen.

Ihre Landwirtschaftliche Buchstelle kennt die Förderdetails und informiert Sie gerne!

News vom 24.12.2021