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Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2020

Wie bereits für den Veranlagungszeitraum 2019 hat der Gesetzgeber auch für den Veranlagungszeitraum 2020 die Abgabefrist für die Steuererklärungen – insbesondere die Einkommensteuer-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen, aber auch die zur gesonderten bzw. gesonderten und einheitlichen Feststellungen – aufgrund der Corona-Pandemie verlängert. Die dreimonatige Verlängerung gilt sowohl für beratene als auch nicht beratene Steuerpflichtige. Erfolgt die Abgabe der Steuererklärung durch einen Steuerberater, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 31.5.2022. Die besonderen Abgabefristen für Selbstständige mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft verlängern sich ebenfalls um drei Monate. Gleichfalls um drei Monate verlängert wurden die zinsfreien Karenzzeiten.

News vom 06.09.2021