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Veräußerung eines Bodenschatzes an eine KG durch ihren Kommanditisten

Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das Finanzgericht München die Revision in einem Rechtsstreit zugelassen (Az.: 12 K 1055/19). Der Bundesfinanzhof muss zwei Fragen klären (Az.: IV R 25/19):

  1. Können Absetzungen für Substanzverringerung auf ein Kiesvorkommen, das eine KG von dem allein an ihrem Betriebsvermögen beteiligten einzigen Kommanditisten erworben hat, nicht berücksichtigt werden, da die Einkünfte aus dem Abbau des Bodenschatzes auch nach der Veräußerung weiterhin allein dem Veräußerer zuzurechnen sind?
  2. Hält der Veräußerungsvertrag einem Fremdvergleich nicht stand, wenn er keine Anpassung des für das Kiesvorkommen vereinbarten Entgelts an die tatsächliche Größe der – noch zu vermessenden – auszukiesenden Fläche vorsieht? Im Streitfall erwies sich die Fläche um mehr als zehn Prozent kleiner als zunächst angenommen.

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News vom 14.09.2020