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Verwaltungserlass zur Realteilung

Mit einem zehnseitigen Erlass hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sein Schreiben zur Realteilung und zur Anwendung von § 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und Absatz 5 EStG aktualisiert (Gz.: IV C 6 – S 2242/07/10002). Er ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Die im Vorgängerschreiben aus 2016 enthaltenen Übergangsregelungen gelten fort. Auf einvernehmlichen Antrag aller Mitunternehmer sind die Grundsätze dieses Schreibens in den Fällen einer „unechten“ Realteilung nicht anzuwenden, wenn sie vor dem 1. Januar 2019 stattgefunden hat. Hier die Themen des neuen Schreibens: • Abgrenzung „echte“ und „unechte“ Realteilung • Gegenstand der Realteilung • Begünstigte Realteilung • Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer • Umfang des Betriebsvermögens • Betriebsverpachtung im Ganzen • Sicherstellung der Versteuerung der stillen Reserven • Realteilung und Spitzen- oder Wertausgleich • Ansatz des übernommenen Betriebsvermögens • Sperrfrist • Realteilung durch Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern • Realteilung durch Übertragung von Teilbetrieben • Folgen bei Veräußerung oder Entnahme während der Sperrfrist sowie • Zeitliche Anwendung.

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News vom 13.06.2019