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Was bleibt vom Strompreispaket?

Die Legislative hat Änderungen bei der Stromsteuer festgelegt, die zum 01.01.2024 greifen. Die antragsgebundene Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes wurde durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 erweitert.

Anfang November 2023 hatte die Bundesregierung die Pläne für ihr Strompreispaket veröffentlicht, die durch das Haushaltsdebakel verzögert worden sind. Unternehmen im Bereich des produzierenden Gewerbes (§ 2 Nr. 3 StromStG) haben gleichwohl Vorteile: Seit dem 01.01.2024 ist für sie die gemäß Strompreispaket geplante Absenkung der Stromsteuer auf den europäischen Mindestsatz von 0,50 €/MWh wirksam. Vorerst ist die Steuerentlastung nur für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich festgelegt (§ 9b Abs. 2a StromStG). Eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt bis 2028 vorausgesetzt, soll sie für weitere drei Jahre gelten.

News vom 15.05.2024