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Wegfall der Betriebsvermögenseigenschaft von landwirtschaftlich genutzten Flächen

Ein komplexer Fall hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz beschäftigt (Az.: 3 K 2398/17). Zum einen ging es um die Frage, ob die aus einer baurechtlichen Umlegung ehemaligen Ackerlands erhaltenen und später teilweise veräußerten Baugrundstücke noch zum Betriebsvermögen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gehörten. Möglich gewesen wäre auch, dass die Ackerflächen bereits mehr als zehn Jahre vor der Veräußerung aus einem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommen worden waren.

Zu entscheiden war zum anderen die Steuerbarkeit von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, die teilweise innerhalb, teilweise außerhalb der Spekulationsfrist erfolgt waren.

Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen (Az.: VI R 22/20).

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News vom 13.10.2020