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Wohnmobil im BV: Bildung eines IAB und Ermittlung des privaten Kfz-Kostenanteils

Wird für die Anschaffung eines betrieblichen Kfz ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet, kann das Finanzamt einen Nachweis über die mindestens 90%ige betriebliche Nutzung des Kfz im Jahr der Anschaffung und in dem darauffolgenden Jahr verlangen. Der einfachste Nachweisweg führt über ein Fahrtenbuch. Die formalen Anforderungen an ein Fahrtenbuch sind allerdings hoch.

Genau das bekam ein Selbstständiger zu spüren, in dessen Betriebsvermögen sich ein Wohnmobil befand, das zu über 50 % betrieblich genutzt wurde. Über ein von ihm geführtes Fahrtenbuch wollte der Selbstständige den Umfang der betrieblichen Kfz-Nutzung nachweisen. Doch das Finanzamt lehnte (wie auch später das FG Münster) das vorgelegte Fahrtenbuch aufgrund formaler Mängel ab. Denn weder die handschriftlichen noch die elektronischen Aufzeichnungen waren vollständig. Zudem erfolgte die Erfassung der Fahrten im Computer nicht zeitnah. Aufgrund der Mängel wurde der private Kfz-Kostenanteil schließlich nicht über ein Fahrtenbuch, sondern über die 1%-Methode ermittelt. Und da die mindestens 90%ige betriebliche Nutzung des Wohnmobils auch nicht über andere Aufzeichnungen glaubhaft gemacht werden konnte, wurde der für die Anschaffung des Kfz gebildete IAB rückwirkend aufgelöst (Urteil vom 18.2.2020, 6 K 46/17 E, G).

Wenn Sie sich für den Nachweisweg „Fahrtenbuch“ entscheiden, dann lassen Sie sich von Ihrer Buchstelle genau darüber informieren, wie ein solches Buch zu führen ist, damit es vom Finanzamt anerkannt wird.

News vom 28.04.2021