Mit der Frage, ob der Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb nach § 13a ErbStG von der Erbschaftsteuer befreit ist, hat sich das Finanzgericht Münster befasst (Az.: 3 K 3014/16 Erb) und geurteilt:
Das Erbschaftsteuergesetz sieht für den Erwerb eines Nießbrauchsrechts an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb keine Begünstigungen vor.
News vom 02.06.2019