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Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen

Der vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen wird von 2025 auf 2023 vorgezogen. Im Jahr 2023 steigt der bisherige Sonderausgabenabzug damit um 4 % und im Jahr 2024 um 2 %. Die Folge wird eine deutlich spürbare steuerliche Entlastung für alle Steuerpflichtigen mit Altersvorsorgeaufwendungen in den Jahren 2023 und 2024 sein.

News vom 27.02.2023