Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde von bisher 4.008 € auf nunmehr 4.260 € angehoben. Pro Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen, hat sich der Freibetrag damit um 21 € erhöht.
News vom 01.03.2023
Dr. Bleiming, Schütt, Linke — Steuerberatung, Wirtschaftsberatung, Landwirtschaftliche Buchstelle