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Anhebung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wurde von bisher 4.008 € auf nunmehr 4.260 € angehoben. Pro Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen für die Gewährung vorliegen, hat sich der Freibetrag damit um 21 € erhöht.

News vom 01.03.2023