Durch das Jahressteuergesetz 2022 ist der Sparer-Pauschbetrag bei der Einzelveranlagung von 801 € auf 1.000 € und bei der Zusammenveranlagung von 1.602 € auf 2.000 € erhöht worden. Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden aus diesem Grund prozentual erhöht.
News vom 28.02.2023