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Anhebung des Sparer-Pauschbetrags

Durch das Jahressteuergesetz 2022 ist der Sparer-Pauschbetrag bei der Einzelveranlagung von 801 € auf 1.000 € und bei der Zusammenveranlagung von 1.602 € auf 2.000 € erhöht worden. Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden aus diesem Grund prozentual erhöht.

News vom 28.02.2023