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Bekanntgabe eines Vorsteuervergütungsbescheides

Ein per E-Mail zugestellter Vorsteuervergütungsbescheid ist rechtmäßig. Die Bekanntgabe erfordert weder eine qualifizierte elektronische Signatur noch eine Verschlüsselung. Der als elektronisches Dokument übermittelte Bescheid genügt nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln (Az.: 2 K 837/17) somit den gesetzlichen Anforderungen an Form und Inhalt von Steuerbescheiden sowie den allgemeinen Formerfordernissen eines Verwaltungsakts gemäß der Abgabenordnung (AO). Insbesondere entspricht die mit einfacher E-Mail erfolgte Bekanntgabe dem gesetzlichen Erfordernis, dass der Bescheid schriftlich zu erteilen ist. Unterschieden werden muss insoweit das AO-Erfordernis der „Schriftlichkeit“, welches nicht ohne Weiteres gleichzusetzen ist mit dem Erfordernis der „Schriftform“.

News vom 04.09.2018