Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen zum 01.07.2020 von auf 19 % auf 7 % (= ermäßigter Steuersatz) gesenkt. Ausgenommen wurden lediglich Getränke. Die Sonderregelung wurde mehrfach verlängert und ist nun bis zum 31.12.2023 befristet.
Der Finanzausschuss des Bundesrates hat empfohlen, den ermäßigten Umsatzsteuersatz auf den Verzehr von Speisen in Restaurants auf Dauer festzulegen und das Umsatzsteuergesetz dahingehend zu ändern. Diesen Vorschlag hat die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag aufgegriffen und einen dahingehenden Gesetzentwurf zur Abstimmung gestellt. Der Antrag wurde vom Bundestag mehrheitlich abgelehnt. Von daher bleibt es beim Auslaufen der Sonderregelung Ende 2023.
News vom 01.12.2023