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Betriebs-(Hof-)übergaben

Musterverfahren zur Abziehbarkeit von Notarkosten beachten

Private Beratungskosten finden steuerlich keine Berücksichtigung (mehr). Auch der Aufwand im Zusammenhang mit einer vorweggenommenen Erbfolge (z. B. bei einer Hofübergabe) wird von der Finanzverwaltung als privater Vorgang gewertet.

Für dabei entstehende, oft nicht unerhebliche Kosten entfällt der Steuerabzug. Das ist nicht gerechtfertigt, findet auch der Bund der Steuerzahler und hat ein Musterverfahren angestrengt (Bundesfinanzhof, Az.: IV R 44/12). Nun muss das oberste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof, entscheiden, ob Notar- und Rechtsberatungskosten bei einer Firmennachfolge doch als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. In vergleichbaren Fällen ist ein Ruhen des Verfahrens, ggf. auch die Aussetzung der Vollziehung unter Hinweis auf den anhängigen Rechtsstreit möglich. Ihre Landwirtschaftliche Buchstelle hilft Ihnen in jedem Fall weiter.

News vom 03.09.2013