Aktuelles

zurück

Betriebsvermögensvergleich - Investitionszulage erhöht Betriebsgröße

§ 7 g Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht es Steuerpflichtigen, für die künftige Anschaffung oder Herstel-lung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens bis zu 40 % der voraussichtlichen An-schaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd abzuziehen, sog. Investitionsabzugsbetrag (IAB).

Allerdings darf der Betrieb am Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen werden soll, eine bestimmte Größe nicht überschreiten. Zugleich ist der Anspruch auf Investitionszulage bei der Bestimmung der Betriebsgröße für den IAB zu berücksichtigen. Genau hier aber liegt „der Hase im Pfeffer“, wie der Bundesfinanzhof entschied (Az.: IV R 12/14): Denn die klagende KG hatte eine Investitionszulage beantragt, diese jedoch nicht in der Bilanz aktiviert. Den ebenfalls beantragten IAB berücksichtigte das Finanzamt nicht, da das Betriebsvermögen plus Investitionszulage die im Streitfall maßgebliche Grenze von 335.000 Euro (Betriebsvermögen 324.264,67 Euro + Investitionszulage 40.677 Euro) überschritt.

Stimmen Sie sich daher in jedem Fall im Vorfeld entsprechender Planungen mit Ihrer Landwirtschaftlichen Buchstelle ab.

News vom 30.03.2018