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Der besondere Tipp: Netzausbaubedingte Reduzierung der Stromeinspeisung aus Windenergie: Anspruch auf Entschädigung!

Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil zum Einspeisemanagement geäußert (Az.: XIII ZR 27/19). Der verantwortliche Netzbetreiber kann unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen die Einspeisung aus Ökoenergie-Anlagen vorübergehend abregeln, wenn die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um den insgesamt erzeugten Strom abzutransportieren. Dazu hat das Gericht entschieden:

1. Ein Netzengpass liegt vor, wenn ein Netzbereich überlastet ist oder die Überlastung eines Netzbereichs droht und das Stromnetz daher nicht mehr sicher betrieben werden kann.

2. Wird die Einspeisung aus einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien wegen eines Netzengpasses reduziert oder unterbrochen, steht dem Betreiber auch dann ein Entschädigungsanspruch zu, wenn der Netzengpass nicht durch eine zu hohe Einspeiseleistung, sondern dadurch verursacht worden ist, dass die Kapazität des betroffenen Netzbereichs vorübergehend eingeschränkt ist, weil ein zugehöriges Betriebsmittel infolge einer Störung oder der Durchführung von Reparatur-, Instandhaltungs- oder Netzausbaumaßnahmen nicht zur Verfügung steht.

Lassen Sie sich im Bedarfsfall von Ihrer Landwirtschaftlichen Buchstelle beraten.

News vom 01.10.2020