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Der vernünftige Landwirt im Baurecht - Alles eine Frage der Perspektive

Immer wieder ärgerlich: Bei geplanten Betriebserweiterungen muss der Landwirt oft genug um die be-hördliche Baugenehmigung (im Außenbereich) ringen.

So auch in einem gerade entschiedenen Fall: Eine neue Halle sollte das im landwirtschaftlichen Betrieb produzierte Stroh und Heu aufnehmen; daneben waren drei Pferdeboxen für Pensionspferde, eine Mistplatte und eine Jauchegrube vorgesehen. Auf der Dungplatte sollte neben dem Pferdemist auch der Mist der auf Stroh gehaltenen sieben Jungsauen des benachbarten Quarantänestalls gelagert werden.

Maßstab dafür, ob ein Bauvorhaben im Außenbereich privilegiert ist, also einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt, ist die Perspektive des vernünftigen Landwirts. Auf eine stichhaltige Begründung kommt es an.

Was das konkret für die geplante Halle bedeutete, beantworteten die Richter des Oberverwaltungsgerichts (OVG NRW, Urteil vom 15.03.2017, Az.: 7 A 937/15) so: Der Hallenneubau hatte eine klare funktionale bzw. räumliche Zuordnung zu dem landwirtschaftlichen Betrieb; die Pferdehaltung war auf Rentabilität hin ausgelegt.

Die Halle stellte eine qualitative Erweiterung der landwirtschaftlichen Tätigkeit um einen neuen Betriebszweig dar. Die Pferdehaltung wurde als Landwirtschaft eingestuft, weil es sich um Tierhaltung handelte und das Futter überwiegend auf den zum Betrieb gehörenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugt werden konnte. Die Haltung der drei Pferde sollte überwiegend auf eigener Futtergrundlage erfolgen. Der Landwirt verfügte zudem über die erforderliche Qualifikation und technische Ausrüstung. Die genannte Fläche stellte ihrer Größe nach eine ausreichende Futtergrundlage für die Haltung von drei Pferden dar. Es fehlte auch nicht an der erforderlichen räumlichen Zuordnung. Die Entfernung des geplanten Standorts betrug in der Luftlinie etwa 100 m; die fußläufige Erreichbarkeit der geplanten Halle war über eine Wiese durch ein Gartentor gegeben.

Zur Perspektive eines vernünftigen Landwirts gehört auch die Frage nach der Rentabilität des Vorhabens. Maßstab ist insoweit nicht eine mathematisch exakte Kostenkalkulation, sondern eine Gesamtbetrachtung. Ist ein Gewinn offensichtlich zu erwarten, spricht dies wesentlich dafür.

News vom 21.11.2017