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Einmalige Energiepreispauschale

Steuerpflichtigen soll für das Kalenderjahr 2022 einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro gezahlt werden. Anspruchsberechtigt sind alle unbeschränkt Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften (§§ 13, 15 und 18 EStG) oder mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG), sofern ihnen an mindestens einem Tag im Veranlagungszeitraum 2022 Einnahmen zugeflossen sind. Die Energiepreispauschale soll zum 1.9.2022 gewährt werden.

News vom 08.06.2022