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Energiepreispauschale für Rentenbezieher

Durch das Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz wurde geregelt, dass nicht nur aktiv tätige Erwerbspersonen, sondern auch Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 € erhalten, die Ende 2022 durch die Deutsche Rentenversicherung oder die Landwirtschaftliche Alterskasse ausgezahlt wurde. Das Jahressteuergesetz 2022 regelt nun die Besteuerung der Pauschale. Die Einmalzahlung soll in voller Höhe der Besteuerung unterliegen und wird daher als Einnahme der Einkunftsart „Sonstige Einkünfte“ zugeordnet. Die Pauschale ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Die an Rentenbeziehende ausgezahlte Energiepreispauschale wird der Finanzverwaltung durch eine einmalige gesonderte Mitteilung der auszahlenden Stelle bekanntgegeben.

News vom 28.02.2023