Aktuelles

zurück

Entgeltverteilung - Unbestimmte Vertragslaufzeit kein Hindernis

Die jahresbezogene Verteilung eines im Voraus gezahlten Entgelts für eine auf unbestimmte Zeit ver-einbarte Flächenüberlassung ist steuerlich zulässig.

Dieses positive Urteil (Finanzgericht Münster, Az.: 4 K 1034/15 E) erstritt die Betreiberin eines land- und forstwirtschaftlichen Verpachtungsbetriebs. Ihre Rechtsvorgängerin hatte einem Kraftwerksbetreiber, der zu rekultivierenden Ausgleichsmaßnahmen verpflichtet war, einen Teil ihrer Betriebsflächen zur Verfügung gestellt. Die Eigentumsverhältnisse blieben, ebenso wie eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung und Aufforstung, unberührt. Der auf unbestimmte Zeit und unter Ausschluss der ordentlichen Kündigung laufende Vertrag endete mit dem vollständigen Rückbau des Kraftwerks. Als Gestattungsentgelt wurden 638.000 € plus Umsatzsteuer in Höhe von 121.000 € vereinbart.

Die Richter hielten eine Verteilung der Einnahmen über einen Zeitraum von 25 Jahren für zulässig, weil es sich um eine Nutzungsüberlassung von mehr als fünf Jahren handelte (der Kraftwerksbetreiber hatte mit ca. 40 Jahren kalkuliert).

News vom 22.01.2018