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Erhöhung des Gebäude-Abschreibungssatzes

Der lineare Abschreibungssatz (AfA-Satz) für neue Wohngebäude wird von 2 % auf 3 % angehoben. Dadurch verkürzt sich die Abschreibungsdauer von 50 auf 33 Jahre. Der erhöhte Abschreibungssatz kann bei Gebäuden angewandt werden, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt worden sind. Erhalten bleibt die Möglichkeit, bei der Gebäudeabschreibung die tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes zu berücksichtigen, wenn diese kürzer ist als die bei Anwendung des vom Gesetzgeber vorgesehenen AfA-Satzes.

News vom 22.02.2023