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Gelten Besonderheiten bei Arbeitsverhältnissen zwischen nahestehenden Personen?

Ob Arbeitsverhältnisse zwischen nahestehenden Personen steuerlich anzuerkennen sind, richtet sich nach den dafür geltenden allgemeinen Grundsätzen. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass das jeweilige Arbeitsverhältnis ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird. Die vertraglichen Regelungen müssen dem entsprechen, was zwischen Fremden üblich ist. Wird ein Arbeitsvertrag nur pro Forma abgeschlossen, um die steuerfreie Prämie zu erhalten, besteht kein steuerlich anzuerkennendes Arbeitsverhältnis.

News vom 09.03.2023