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Heißluftballon kollidiert bei Landung mit stromführendem Draht

Eine große, mit Kühen besetzte Grünfläche war von einem Elektrostacheldrahtzaun umgeben, der auch unter Strom gesetzt war. Just auf dieser Grünfläche landete – womöglich mangels eines anderen geeigneten Landeplatzes im näheren Umfeld – ein Heißluftballon. Nach erfolgreicher Landung drückte der Wind die Ballonhülle gegen den elektrifizierten Zaun. Dadurch riss die Hülle, wodurch Gas austreten und sich entzünden konnte. Der Ballon wurde vollständig zerstört. Für den Schaden wollte der Ballonfahrer sowohl den Zaunaufsteller als auch den Betreiber haftbar machen und zog, weil seine Forderung zurückgewiesen wurde, vor Gericht. Dort argumentierte der Ballonfahrer insbesondere mit der fehlenden VDE-Auszeichnung des stromführenden Drahts. Denn wäre eine solche vorhanden gewesen, hätte die Gefahr rechtzeitig aus der Luft erkannt und ein anderer Landeplatz angesteuert werden können. Das Gericht konnte der Ballonfahrer damit aber nicht von seinem vermeintlichen Schadenersatzanspruch überzeugen. Denn die Auszeichnung VDE 0131 dient ausschließlich dem Tierwohl, nicht aber der Sicherheit des Flugverkehrs, so das Gericht (OLG Hamm, Beschluss vom 19.2.2021, 9 U 172/20).

News vom 05.10.2021