Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wird ein Pauschbetrag für Werbungskosten (Arbeitnehmer-Pausch-Betrag) gewährt. Dieser erhöht sich ab 2023 von 1.200 € auf 1.230 €.
News vom 26.02.2023
Dr. Bleiming, Schütt, Linke — Steuerberatung, Wirtschaftsberatung, Landwirtschaftliche Buchstelle