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Heraufsetzung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags

Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit wird ein Pauschbetrag für Werbungskosten (Arbeitnehmer-Pausch-Betrag) gewährt. Dieser erhöht sich ab 2023 von 1.200 € auf 1.230 €.

News vom 26.02.2023