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Hofübergabe an potenzielle Erben - Nachbewertungsvorbehalt trotz Unentgeltlichkeit

Die Regelung der Hofnachfolge bei landwirtschaftlichen Betrieben sollte gründlich und (steuer-)kompetent geplant werden, um später keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Ein zentrales Ziel ist eine möglichst steuerneutrale Hofübergabe. 

Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass eine – teils unentgeltliche, teils entgeltliche – Übertragung aller wesentlichen Wirtschaftsgüter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs an verschiedene, mitunternehmerisch nicht miteinander verbundene Erwerber den in § 162 BewG geregelten Nachbewertungsvorbehalt und damit eine Nachversteuerung der Hofübergabe auslöst (Urteil vom 31.5.2021, 1 K 60/19). In diesem Zusammenhang ist es unerheblich, ob das land- und forstwirtschaftliche Vermögen dem ertragsteuerlichen Betriebs- oder Privatvermögen zuzuordnen ist, die Übertragung an einzelne Erwerber unentgeltlich erfolgte oder sämtliche Erwerber die übertragenen Wirtschaftsgüter weiterhin landwirtschaftlich nutzen.

Im konkreten Fall hatte die Übertragende ursprünglich dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehörende Vermögensgegenstände nicht auf einen, sondern auf mehrere Personen unentgeltlich übertragen und darüber hinaus im engen zeitlichen Zusammenhang mit den unentgeltlichen Übertragungen ein weiteres Wirtschaftsgut an jemanden verkauft.

Das Finanzgericht befasste sich mit der Frage, welche Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge den Nachbewertungsvorbehalt auslösen können und entschied in diesem Zusammenhang, dass auch rein unentgeltliche Übertragungen auf mehrere Erwerber dazu gehören. Ausschlaggebend ist allein, ob die wirtschaftliche Einheit in der Hand eines Erwerbers oder einer Erwerbergemeinschaft erhalten bleibt. Diese Bedingung war im konkreten Fall nicht erfüllt.

News vom 25.07.2022