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Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice

Auch weiterhin gilt der Grundsatz, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer grundsätzlich nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen.

Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, sind die Aufwendungen wie bisher in voller Höhe abziehbar. Das gilt auch – und das ist neu –, wenn ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Alternativ zum Abzug der tatsächlichen Aufwendungen kann jetzt aber auch pauschal ein Betrag in Höhe von maximal 1.260 € pro Jahr abgezogen werden. Die Jahrespauschale ist monatsbezogen. Liegen die Abzugsvoraussetzungen nicht im gesamten Jahr vor, ist die Pauschale anteilig zu kürzen. Unter Umständen kann dann für den Kürzungszeitraum die (Homeoffice-)Tagespauschale in Anspruch genommen werden.

Ist das häusliche Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, bleibt (wie auch für alle sonstigen Fälle der betrieblichen oder beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung) nur der Abzug einer Tagespauschale. Die Pauschale ist von 5 € auf 6 € je Kalendertag erhöht worden. Das gilt auch für den Höchstbetrag, der von 1.000 € auf 1.260 € gestiegen ist. Der Höchstbetrag ist ausgeschöpft, wenn Steuerpflichtige ihrer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit an 210 Tagen im Jahr zu Hause nachgehen. Der Abzug der Pauschale ist auch dann möglich, wenn einem Steuerpflichtigen ein anderer außerhäuslicher Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Tätigkeit muss dann am jeweiligen Tag überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und die auswärtige erste Tätigkeitsstätte darf nicht aufgesucht werden.

Bei Arbeitnehmern wird die Tagespauschale in die Werbungskostenpauschale eingerechnet, also nicht zusätzlich gewährt. Wenn die Tagespauschale in Höhe von insgesamt 1.260 € in Anspruch genommen werden kann, ist der ebenfalls erhöhte Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits überschritten. Ausgaben für Arbeitsmittel können dann zusätzlich steuermindernd geltend gemacht werden.

News vom 25.02.2023