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Katastrophenerlass Ostsee-Sturmflut - Schleswig-Holstein beschließt Steuererleichterungen

Im Oktober kam es zu einer Ostsee-Sturmflut, von der auch die Küste Schleswig-Holsteins betroffen war. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat als Reaktion auf die durch die Sturmflut verursachten Schäden einen Katastrophenerlass veröffentlicht. Dieser Erlass regelt steuerliche Erleichterungen für von der Flut Betroffene. Begünstigt sind auch Personen mit Gewinneinkünften, zu denen Land- und Forstwirte gehören. Der Erlass enthält auch Entlastungen exklusiv für die Land- und Forstwirtschaft (LuF).

Hier ein Überblick über Steuererleichterungen im LuF-Bereich:

  • Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Betriebsgebäuden und bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter sind zulässig.
  • Die Bildung von Rücklagen für Ersatzbeschaffungen unbeweglicher und beweglicher Anlagegüter ist auf Antrag möglich.
  • Ausgaben für die Wiederherstellung beschädigter Betriebsgebäude und beweglicher Anlagegüter können als Erhaltungsaufwand erfasst werden.
  • Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden am Grund und Boden sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.
  • Bei Ermittlung des Gewinns nach Durchschnittssätzen kann der Gewinn aus landwirtschaftlicher Nutzung und Sondernutzungen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden.
  • Aufwendungen für die Wiederanpflanzung zerstörter Dauerkulturen sind sofort abziehbare Betriebsausgaben.
  • Entschädigungen aus Versicherungen aufgrund von Forstschäden gehören zu den Einnahmen aus Holznutzungen, soweit diese auf den forstwirtschaftlichen Aufwuchs entfallen.
  • Die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung nach R 6.6 EStR bei Versicherungsleistungen für Forstschäden ist zulässig.
  • Für Kalamitätsholz gilt einheitlich der Steuersatz von einem Viertel des durchschnittlichen Steuersatzes, wenn der Schaden das Doppelte des maßgeblichen Nutzungssatzes übersteigt.
  • Bei der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich kann unter bestimmten Voraussetzungen auf die Aktivierung von Kalamitätsholz verzichtet werden.

Die Aufzählung ist nicht abschließend (FinMin Schleswig-Holstein, Katastrophenerlass vom 25.10.2023).

Der vom Finanzministerium Schleswig-Holstein aufgrund der Ostsee-Sturmflut veröffentlichte Katstrophenerlass ist hinsichtlich der beschlossenen steuerlichen Maßnahmen im Wesentlichen inhaltsgleich mit den von mehreren Bundesländern im Jahr 2021 aufgrund des damaligen Hochwassers veröffentlichten Katastrophenerlassen.

News vom 02.12.2023