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Land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz – Besteuerung von Energieleitungsentschädigungen

Die vielbesagte Energiewende macht auch nicht halt vor landwirtschaftlichen Flächen. Gut, in der Regel werden Entschädigungszahlungen geleistet, doch auch diese Tatsache will – vor allem im steuerlichen Sinne – gehändelt werden. Anhaltspunkte dazu enthält das Schreiben der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt/M. (Gz.: S 2230 A – 010 – St216). Bezug nimmt die OFD darin auf Entschädigungen für die Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichem Grundbesitz für den Bau von Erdöl-, Erdgas-, Hochspannungs- und Wasserleitungen sowie der Errichtung von Pump- und Trafostationen. Unabhängig von der Sicherung der Rechte durch Grunddienstbarkeiten handelt es sich dabei um Betriebseinnahmen.

Ihre Landwirtschaftliche Buchstelle kennt die Einzelheiten zur Gewinnermittlung – auch zu den Besonderheiten bei forstwirtschaftlich genutzten Flächen.

News vom 12.06.2018