Hier die Kernsätze: Eine Photovoltaik-anlage besteht im Wesentlichen aus Solarzellen, die in sog. Solarmodulen zusammengefasst werden, einem Wechselrichter, der den Gleichstrom umwandelt, und einem Einspeisezähler. Ein Stromspeicher dient nicht der Produktion von Solarstrom und gehört daher nicht zu den (wesentlichen) Komponenten einer Photovoltaikanlage. In dem entschiedenen Fall begehrte der Steuerpflichtige einen Vorsteuerabzug aus dem Speichersystem, das nach seinem Vortrag zu 21 % unternehmerisch genutzt werde. Sein Anliegen lief ins Leere …
News vom 08.10.2018