Der Antragsteller veranstaltet Offroad-Touren mit Segways durch die Wälder der Schorfheide, bei denen neben öffentlichen Straßen auch Waldwege benutzt werden. Die Segways sind elektromotorbetrieben und erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h.
Nach Auffassung des Gerichts ist allgemein anerkannt, dass Segways Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes seien. Für das Landeswaldgesetz gelte nichts anderes. Deshalb sei unerheblich, dass das Radfahren im Wald gestattet sei. Auch die Absicht des Gesetzgebers, Elektrokleinstfahrzeuge zum öffentlichen Straßenverkehr zuzulassen, ändere nichts an der aktuellen Rechtslage. Im Übrigen würde eine solche Zulassung nicht zwingend dazu führen, dass das Befahren von Waldwegen mit Segways damit gestattet werde.
News vom 12.09.2019