Ob die Vermietung von Stellplätzen umsatzsteuerpflichtig ist oder die Stellplatzvermietung als untrennbare Nebenleistung das steuerliche Schicksal der umsatzsteuerfreien Wohnungsvermietung teilt, ist eine der Fragen, die der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren (Az.: V R 41/19) klären muss. Des Weiteren ist offen, ob das Finanzamt berechtigt war, Vorsteuerbeträge, die auf die an Wohnungsmieter überlassenen Stellplätze entfielen, nach § 15a UStG (Verluste bei beschränkter Haftung) zu berichtigen.
Ihre Landwirtschaftliche Buchstelle wird das weitere Gerichtsverfahren verfolgen und Sie gern informieren.
News vom 30.07.2020