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Stellplatzvermietung als selbstständige, umsatzsteuerpflichtige Leistung

Ob die Vermietung von Stellplätzen umsatzsteuerpflichtig ist oder die Stellplatzvermietung als untrennbare Nebenleistung das steuerliche Schicksal der umsatzsteuerfreien Wohnungsvermietung teilt, ist eine der Fragen, die der Bundesfinanzhof im Revisionsverfahren (Az.: V R 41/19) klären muss. Des Weiteren ist offen, ob das Finanzamt berechtigt war, Vorsteuerbeträge, die auf die an Wohnungsmieter überlassenen Stellplätze entfielen, nach § 15a UStG (Verluste bei beschränkter Haftung) zu berichtigen.

Ihre Landwirtschaftliche Buchstelle wird das weitere Gerichtsverfahren verfolgen und Sie gern informieren.

News vom 30.07.2020