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Umwandlung einer OHG in eine GmbH

Zwar besteht bei der Umwandlung einer Personenhandelsgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft grundsätzlich die Möglichkeit einer steuerlich wirksamen rückwirkenden Umwandlung. Knackpunkt bei dem durch das Finanzgericht Niedersachsen verhandelten Fall (Az.: 8 K 163/17) war der verfehlte Zeitpunkt: Denn die Umwandlung einer OHG in eine GmbH mit steuerrechtlicher Rückwirkung ist ausgeschlossen, wenn die OHG im Zeitpunkt des Umwandlungsbeschlusses bereits keiner Tätigkeit mehr nachgeht. Mangels eines steuerlich wirksamen rückwirkenden Ausscheidens der OHG als Kommanditistin der GmbH & Co. KG war ihr der volle Jahresbetrag des laufenden Gewinnanteils zuzurechnen, so dass der auf die OHG entfallende Gewinnanteil zu erhöhen war (Revision beim BFH, Az.: I R 13/19).

Bei gesellschaftsrechtlichen Überlegungen sollte immer die Landwirtschaftliche Buchstelle kontaktiert werden

News vom 01.10.2019