Aktuelles

zurück

Verkauf einer Eigentumswohnung innerhalb von zehn Jahren - Nutzung durch die Mutter der (Mit-)Eigentümerin

Ein Ehepaar war Eigentümer einer Eigentumswohnung. Die Wohnung wurde der Mutter der Ehefrau zur unentgeltlichen Nutzung überlassen. Der Kauf der Wohnung fand im Jahr 2009 statt, der Verkauf im Jahr 2016. An- und Verkauf erfolgten demnach innerhalb von zehn Jahren und damit vor Ablauf der Spekulationsfrist des Einkommensteuergesetzes (§ 23 EStG).

Aufgrund des Weiterverkaufs vor Ablauf der Zehnjahresfrist ging das Finanzamt von einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft aus. Anders als eine Nutzung durch die Eigentümer selbst oder deren unterhaltsberechtigten Kinder erfülle die Nutzung durch die Mutter nicht das Kriterium „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“, argumentierte das Finanzamt. Wäre dieses Kriterium erfüllt gewesen, hätte die Möglichkeit bestanden, trotz des frühzeitigen Weiterverkaufs um die Steuerpflicht herumzukommen.

Mit der Entscheidung des Finanzamtes wollten sich die Verkäufer nicht abfinden und klagten daher vor dem Finanzgericht (FG) Düsseldorf. Die Klage wurde abgewiesen. Denn das Gericht lehnte es ab, eine (möglicherweise) unterhaltsberechtigte Mutter mit den eigenen unterhaltsberechtigten Kindern aus einkommensteuerlicher Sicht auf eine Stufe zu stellen. Genau darauf haben die Steuerpflichtigen gesetzt, um der Besteuerung des erzielten Veräußerungsgewinns zu entgehen (Urteil vom 02.03.2023 – 14 K 1525/19 E,F).

Das FG Düsseldorf hat die Revision zugelassen. Möglicherweise muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden, ob eine Differenzierung zwischen unterhaltsberechtigten Personen innerhalb der Familie rechtmäßig ist.

News vom 29.09.2023