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Viertes Corona-Steuerhilfegesetz - Gesetzentwurf wird bereits im Bundesrat beraten

Das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll zur weiteren Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie beitragen. Geplant sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • Verlängerung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Jahr 2022 angeschafft oder hergestellt werden,
  • Verlängerung der Investitionsfrist für steuerliche Investi­tionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, die in 2022 auslaufen, um ein weiteres Jahr,
  • Verlängerung der steuerlichen Investitionsfristen für Reinvestitionen nach § 6b EStG um ein Jahr,
  • Verlängerung der bestehenden Regelung zur Homeoffice-Pauschale bis Ende 2022,
  • Verlängerung der steuerlichen Förderung der steuerfreien Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld,
  • Verlängerung der Steuererklärungsfrist zur Abgabe von Steuererklärungen 2020 in beratenen Fällen um weitere drei Monate bis Ende August. Hieran anknüpfend sollen auch die Erklärungsfristen für 2021 und 2022 verlängert werden, jedoch in geringerem Umfang.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes ist noch im 1. Halbjahr 2022 zu rechnen.

News vom 18.06.2022