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Vorsteuerabzug für Waren im Niedrigpreissegment – Anforderungen an die Leistungsbeschreibung

Welche Anforderungen sind an eine Leistungsbeschreibung in den Fällen der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs aus Rechnungen über die Lieferung von Waren im Niedrigpreissegment (hier: Mode) zu stellen? Stellt bereits die bloße Angabe einer Gattung eine ausreichende Leistungsbeschreibung dar oder ist eine genaue Beschaffenheitsbeschreibung, z.B. durch Angabe der Eigenmarke, des Modelltyps, der Farbe und Größe usw., erforderlich?

Das Hessische Finanzgericht besteht auf einer exakten Bezeichnung (Az.: 1 K 1828/17). Der Bundesfinanzhof (BFH) indes hat in einem Beschluss die Vollziehung der infrage stehenden Umsatzsteuerbescheide ausgesetzt.

1:0 also für den Handel? Der Aufwand für die Konkretisierung des Leistungsgegenstands in Rechnungen könnte bei Großeinkäufen verschiedener Waren und zu geringen Stückpreisen unverhältnismäßig erscheinen.

News vom 10.08.2019