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Warenverkäufe zu 0 %-Finanzierungen - Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage

Ist die umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage aus Warenverkäufen im Zusammenhang mit sog. 0 %-Finanzierungen um die vom liefernden Unternehmer an das finanzierende Kreditinstitut entrichteten Finanzierungsentgelte zu mindern?

Diese Frage hat das Hessische Finanzgericht verneint (Az.: 1 K 384/17): Die Lieferung der finanzierten Waren und die Übernahme der durch deren Finanzierung entstandenen Kosten stellen eine einheitliche, dem Regelsteuersatz unterliegende Leistung dar. Das Revisionsverfahren ist jetzt anhängig beim Bundesfinanzhof (Az.: XI R 15/19).

News vom 20.03.2020