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Weitere Anhebung der Werbungskostenpauschale

Der sogenannte Arbeitnehmerpauschbetrag wird ab 2023 um weitere 30 € steigen und beträgt dann 1.230 € pro Jahr. Die Werbungskostenpauschale muss nicht gesondert beantragt werden; sie wird vom Finanzamt bei der steuerlichen Veranlagung automatisch berücksichtigt.

News vom 27.12.2022