Das BMF konkretisiert in seinem Schreiben vom 4.10.2021 die Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG auf die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs erbrachten Dienstleistungen (III C 2 – S 7410/19/10002 :001).
Sowohl die Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags (IAB) als auch die Vornahme einer Sonderabschreibung im Rahmen des § 7g EStG ist an Bedingungen geknüpft. Eine zentrale Voraussetzung ist das Verbleiben des angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsguts im Betrieb für eine gewisse Zeit (sofern der Gegenstand nicht an Dritte vermietet wird).
Die sogenannte Überbrückungshilfe III Plus wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Unternehmen mit einem Cor...
Nach § 1 Abs. 1a UStG unterliegen die Umsätze im Rahmen einer Geschäftsveräußerung an einen an...
Hinsichtlich des Betriebsausgabenabzugs im Zusammenhang mit einem betrieblich genutzten Raum, der sich im privaten Wohnu...
Die Frist für die Einlegung eines Einspruchs beträgt regelmäßig einen Monat. Das ist den meisten be...
Dass der gesetzlich festgelegte Zinssatz in Höhe von monatlich 0,5 % und damit jährlich 6 %, den die Finanzverwaltung seit vielen Jahren anwendet, nicht mehr marktgerecht und damit auch längst realitätsfern ist, steht im Grunde schon lange fest.
Der Verkauf einer Immobilie ist nach Ansicht des Finanzgerichts Köln dann keine umsatzsteuerfreie Geschäftsver...
Die OFD Frankfurt/Main schafft mit ihrer Verfügung zur Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb v...
Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks kann ein privates Veräußerungsgeschäft sein (§ 23 ES...